Geschreddertes Aktenpapier ist Altpapier und kann zu neuem Papier werden. Die europäische Altpapier-Sortenliste DIN EN 643 führt „einfaches Büropapier, sortiert“ ausdrücklich als Papier, das „zerkleinert oder unzerkleinert“ gehandelt wird. Die Papierindustrie in Deutschland deckt ihren Faserbedarf zu rund 84 Prozent aus Altpapier (Umweltbundesamt, Daten für 2024). Ob Ihr Papier diesen Weg tatsächlich geht, steht aber nicht im Vernichtungsnachweis. Dieser Ratgeber zeigt die Stationen nach der Vernichtung und wie Sie sich die Verwertung bestätigen lassen.
Welche Stationen durchläuft das Papier?
- Sammlung: im verschlossenen Behälter bei Ihnen oder direkt bei der Übergabe.
- Vernichtung: im Werk oder im Fahrzeug vor Ort, zerkleinert nach der vereinbarten Sicherheitsstufe. Ab hier sind die Daten nicht mehr lesbar; der Vernichtungsnachweis dokumentiert diesen Schritt.
- Weitergabe als Altpapier: Das zerkleinerte Material verlässt den Vernichtungsbetrieb als Rohstoff. Wohin, entscheidet der Betrieb. Das ist der Schritt, den Sie erfragen sollten.
- Papierfabrik: Altpapier wird wieder aufgelöst und zu neuem Papier oder Karton verarbeitet. Für bedrucktes Büropapier kommt häufig das Deinking infrage, ein Verfahren, bei dem die Druckfarbe entfernt wird. DIN EN 643 zählt die Sorte „einfaches Büropapier“ zu den Sorten, die für das Deinking vorgesehen sind.
Beim Datenschutz endet die Kette mit Schritt 2. Für den Umweltaspekt fängt sie dort erst an.
Ist geschreddertes Papier überhaupt noch Altpapier?
Ja. Die DIN EN 643 teilt Altpapier in fünf Gruppen mit einzelnen Sorten ein und legt für jede Sorte Grenzen für papierfremde Bestandteile und unerwünschte Materialien fest. Sie ist nach Angabe des DIN die Geschäftsgrundlage zwischen Altpapierlieferanten und Papierherstellern. Die Sorten 2.05 „einfaches Büropapier“ und 2.06 „sortierte bunte Akten“ beschreiben Papier, das typischerweise im Büro anfällt, jeweils „zerkleinert oder unzerkleinert“ (DIN EN 643:2014). Der Schredder macht Aktenpapier also nicht zu Restmüll.
Was die Qualität mindert, sind Fremdstoffe: Ordnermechaniken, Kunststoffhüllen, Hängeregister mit Metallschienen, Durchschlag- und Selbstdurchschreibepapier. Die Büropapier-Sorten verlangen Papier „frei von Durchschlagpapier und grundsätzlich frei von Selbstdurchschreibpapier“. Fragen Sie deshalb vor der Übergabe, was im Papier bleiben darf und was der Betrieb selbst abtrennt.
Was verlangt das Abfallrecht?
- Rangfolge: Nach der Abfallhierarchie in § 6 Abs. 1 KrWG steht Recycling vor der sonstigen, etwa energetischen Verwertung und vor der Beseitigung. Verbrennen ist für sauberes Altpapier also nicht der vorgesehene Weg.
- Getrennte Sammlung: Gewerbliche Erzeuger und Besitzer müssen Papier, Pappe und Karton nach § 3 Abs. 1 GewAbfV getrennt sammeln und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuführen.
- Dokumentation: Die Zuführung zur Verwertung ist nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 GewAbfV durch eine Erklärung desjenigen zu belegen, der die Abfälle übernimmt: mit Name und Anschrift, Masse, Verwertungsart und beabsichtigtem Verbleib.
Ob diese Dokumentationspflicht auch für Akten gilt, die Sie einem Aktenvernichter übergeben, ist nicht abschließend geklärt. Eine Erklärung mit diesen Angaben schadet in keinem Fall, und für einen Betrieb, der ordentlich verwertet, ist sie wenig Aufwand.
Wie lassen Sie sich die Verwertung bestätigen?
Der Vernichtungsnachweis belegt, dass Ihre Daten zerstört wurden. Über den Verbleib des Papiers sagt er meist nichts. Die Tabelle zeigt, was welches Dokument abdeckt:
| Angabe | Vernichtungsnachweis | Verwertungserklärung (§ 3 Abs. 3 GewAbfV) |
|---|---|---|
| Datum der Vernichtung | ja | nicht vorgeschrieben |
| Sicherheitsstufe | ja | nein |
| Menge | ja | ja, als Masse |
| Name und Anschrift des Übernehmers | ja | ja |
| Verwertungsart, z. B. stoffliche Verwertung | selten | ja |
| Beabsichtigter Verbleib | selten | ja |
Drei Fragen, die Sie jedem Anbieter stellen können:
- Wohin geht das zerkleinerte Material, und in welche Verwertung?
- Können Sie die Verwertung mit Masse, Verwertungsart und Verbleib schriftlich bestätigen, zusammen mit dem Vernichtungsnachweis?
- Ist Ihr Betrieb als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG zertifiziert, und für welche Tätigkeiten gilt das Zertifikat?
Das Zertifikat nach § 56 KrWG wird von einer technischen Überwachungsorganisation oder einer Entsorgergemeinschaft erteilt und benennt die zertifizierten Tätigkeiten, etwa Sammeln, Befördern oder Behandeln. Lassen Sie es sich zeigen und prüfen Sie Gültigkeit und Tätigkeiten.
Spielt die Sicherheitsstufe für das Recycling eine Rolle?
Belastbare, öffentlich zugängliche Daten dazu, wie stark höhere Sicherheitsstufen die Verwertbarkeit der Fasern beeinflussen, haben wir nicht gefunden. Wählen Sie die Stufe deshalb nach dem Schutzbedarf Ihrer Unterlagen, nicht nach Recyclingerwägungen. Ob die Vernichtung vor Ort oder im Werk stattfindet, ändert am Weg des Altpapiers grundsätzlich nichts; die Unterschiede der beiden Verfahren erklärt der Ratgeber Vernichtung vor Ort oder im Werk.
Wie viel Altpapier nutzt die Papierindustrie?
Nach dem Umweltbundesamt stellte die Papierindustrie in Deutschland 2024 rund 19,2 Millionen Tonnen Papier, Karton und Pappe her und setzte dafür rund 16,1 Millionen Tonnen Altpapier ein; das entspricht einer Altpapiereinsatzquote von rund 84 Prozent. Nach Einschätzung des Amtes wäre es technisch möglich, bei Büro- und Administrationspapieren mehr Altpapier einzusetzen. Wer Recyclingpapier kauft, schließt den Kreis also dort, wo er am weitesten offen ist.
Was können Sie selbst für eine saubere Verwertung tun?
- Kunststoffhüllen, CDs und USB-Sticks vor dem Einwerfen aussortieren; Datenträger gehören in einen eigenen Behälter.
- Durchschreibesätze nach Möglichkeit getrennt halten oder beim Anbieter nachfragen, ob er sie annimmt.
- Ordner nur dann komplett übergeben, wenn der Betrieb das ausdrücklich annimmt.
- Die Verwertungserklärung zusammen mit dem Vernichtungsnachweis ablegen.
Mehr zu Verfahren, Sicherheitsstufen und Anbietern finden Sie auf der Seite Aktenvernichtung.
Häufige Fragen
Wird vernichtetes Aktenpapier verbrannt?
Das ist nicht der vorgesehene Weg. Nach der Abfallhierarchie in § 6 KrWG hat Recycling Vorrang vor der energetischen Verwertung, und zerkleinertes Büropapier ist eine gehandelte Altpapiersorte nach DIN EN 643. Wie Ihr Anbieter verwertet, lassen Sie sich schriftlich bestätigen.
Steht im Vernichtungsnachweis, dass das Papier recycelt wurde?
Meist nicht. Der Nachweis belegt die Vernichtung mit Datum, Menge und Sicherheitsstufe. Verwertungsart und Verbleib stehen in einer gesonderten Erklärung, wie sie § 3 Abs. 3 GewAbfV für die Dokumentation beschreibt. Fragen Sie beides gemeinsam an.
Muss ich Ordnermechaniken und Hüllen vorher entfernen?
Das hängt vom Betrieb ab. Manche nehmen Ordner komplett an und trennen Metall selbst ab, andere verlangen ausgeheftetes Papier. Kunststoffhüllen und Kohlepapier mindern die Qualität des Altpapiers. Klären Sie das vor der Abholung.
Gilt Recyclingpapier aus Akten als datenschutzrechtliches Risiko?
Nein, sofern die Vernichtung nach der passenden Sicherheitsstufe erfolgt ist. Die Daten sind dann bereits vor dem Recycling unlesbar; in der Papierfabrik wird das Material zusätzlich aufgelöst.
Quellen
- Umweltbundesamt: Altpapier (Daten 2024, Stand 17.12.2025), abgerufen am 18.09.2026
- DIN EN 643:2014-11 – Papier, Karton und Pappe – Europäische Liste der Altpapier-Standardsorten (DIN Media)
- DIN: Praxisbeispiel DIN EN 643, abgerufen am 18.09.2026
- § 6 KrWG – Abfallhierarchie
- § 56 KrWG – Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
- § 3 GewAbfV – Getrennte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in der jeweils geltenden Fassung.