Sie vernichten Akten oder Datenträger und haben freie Kapazität? akten-schredder.de schickt Ihnen Anfragen von Unternehmen, Praxen und Kanzleien aus Ihrem Einzugsgebiet. Jede Anfrage enthält die Menge, die gewünschte Sicherheitsstufe und das Verfahren – und geht an höchstens drei Betriebe.
Wie läuft die Partnerschaft ab?
Sie legen Ihr Einzugsgebiet nach Postleitzahlen fest. Anfragen außerhalb dieses Gebiets bekommen Sie nicht, auch dann nicht, wenn im Umkreis gerade kein anderer Betrieb verfügbar ist.
Wie sieht eine Anfrage aus?
Bevor Kunden ihre Kontaktdaten eingeben, sehen sie eine Preisspanne für ihre Menge. Wer anfragt, weiß also ungefähr, was die Vernichtung kostet. Kleinstmengen unter etwa drei Ordnern werden nicht weitergegeben; diese Kunden verweisen wir auf ein Bürogerät oder die Selbstanlieferung. Doppelte Anfragen derselben Person innerhalb von 30 Tagen filtern wir heraus.
Was kostet eine Anfrage?
Die ersten 20 Anfragen sind für neue Partner kostenlos. Danach gilt ein Festpreis je Anfrage, abhängig von Umfang und Art:
| Art der Anfrage | Merkmal | Preis je Anfrage |
|---|---|---|
| Standard | Akten einmalig, unter 20 Ordner | 40–60 € |
| Großvolumen | über 20 Ordner oder Container | 80–120 € |
| Festplatten / IT | Datenträgervernichtung | 90–140 € |
| Rahmenvertrag | regelmäßige Abholung | 150–250 € |
Den genauen Preis vereinbaren wir vor dem Start mit Ihnen. Es gibt keine Grundgebühr, keine Mindestabnahme und keine Vertragslaufzeit.
Was passiert mit Anfragen, die nichts taugen?
Jede Anfrage-Mail enthält einen Rückmeldelink: Kunde erreicht, Auftrag erhalten oder unbrauchbar. Anfragen, die Sie als unbrauchbar melden – etwa falsche Kontaktdaten oder eine Menge weit unter der Angabe –, schreiben wir Ihnen gut. Die Rückmeldung zeigt uns außerdem, wo die Anfragestrecke besser werden muss.
Welche Unterlagen brauchen wir für die Aufnahme?
- ein gültiges Zertifikat über die Vernichtung nach ISO/IEC 21964 (vormals DIN 66399) oder DIN EN 15713, mit Materialklassen und Sicherheitsstufen
- einen Mustervertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
- ein Muster Ihres Vernichtungsnachweises
- Ihr Einzugsgebiet nach Postleitzahlen
- den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Diese Kriterien sagen wir auch den Kunden zu. Läuft ein Zertifikat ab, pausieren wir die Anfragen, bis das neue vorliegt. Wer in einem Quartal mehr als ein Viertel der Anfragen ohne Rückmeldung lässt, wird ebenfalls pausiert – bis wir den Grund geklärt haben.
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Häufige Fragen
Gehen die Anfragen an viele Betriebe gleichzeitig?
Nein. Jede Anfrage geht an höchstens drei Betriebe aus dem passenden Einzugsgebiet. Wer am längsten keine Anfrage bekommen hat, ist zuerst dran.
Muss ich einen Vertrag mit Laufzeit abschließen?
Nein. Es gibt keine Grundgebühr, keine Mindestabnahme und keine Laufzeit. Sie können die Anfragen jederzeit pausieren lassen.
Was ist, wenn ich eine Anfrage nicht bedienen kann?
Geben Sie über den Rückmeldelink kurz Bescheid. Anfragen, die außerhalb Ihrer angegebenen Leistungen liegen, schreiben wir gut.
Nehmen Sie auch Konzerne oder Vermittler auf?
Wir arbeiten mit Betrieben, die selbst vernichten und eigene Fahrzeuge haben. Reine Vermittler nehmen wir nicht auf.