Zum Inhalt

Über akten-schredder.de: Wer wir sind und wie wir Geld verdienen

akten-schredder.de ist eine Vermittlungsplattform für Akten- und Datenträgervernichtung. Sie beschreiben, was vernichtet werden soll, und erhalten bis zu drei Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region. Wir vernichten selbst nichts. Wir verdienen Geld, indem Anbieter für jede Anfrage bezahlen, die wir an sie weiterleiten.

Wer steht hinter akten-schredder.de?

akten-schredder.de wird von René Lindelaub als Einzelunternehmen mit Sitz in Brandenburg an der Havel betrieben.

René Lindelaub schreibt und verantwortet die Inhalte dieser Seite. Er betreibt mit Altbau-Ausbau.de bereits ein Portal, das Anfragen von Bauherren an regionale Fachbetriebe vermittelt, und kennt aus dieser Arbeit beide Seiten: Kunden, die einen verlässlichen Betrieb suchen, und Betriebe, die mit guten Anfragen planen wollen.

Aktenvernichtung ist ein Thema, bei dem kaum jemand die Preise kennt und fast jeder unsicher ist, was er wann vernichten darf. Genau diese beiden Fragen beantwortet akten-schredder.de, bevor es um einen Auftrag geht: mit einer Preisspanne vor der Kontaktabfrage und einem Nachschlagewerk zu Fristen und Sicherheitsstufen, das seine Quellen offenlegt.

Vollständige Angaben stehen im Impressum. Sie erreichen uns über die Seite Kontakt oder telefonisch unter +49 (0)3381 5632744.

Wie verdienen wir Geld?

So finanziert sich akten-schredder.de: kostenlos für Anfragende, Betriebe zahlen je vermittelter Anfrage

Offen gesagt: Anbieter zahlen uns für jede Anfrage, die wir an sie weiterleiten – unabhängig davon, ob Sie den Auftrag erteilen. Für Sie bleibt die Anfrage kostenlos.

EinnahmeWer zahltEinfluss auf Inhalte und Vermittlung
Gebühr je weitergeleiteter AnfrageAnbieterKein Einfluss auf Rechts- und Ratgeberinhalte. Wer Ihre Anfrage erhält, richtet sich nach Einzugsgebiet und Material.
Provisionen bei Gerätevergleichen (geplant)HändlerLinks mit Provision werden gekennzeichnet.
Hervorgehobene Anbietereinträge (geplant)AnbieterWerden sichtbar als Anzeige gekennzeichnet.

Zum Start ist nur die Vermittlung aktiv: Die Betriebe zahlen je vermittelter Anfrage. Bezahlte Hervorhebungen gibt es nicht; Affiliate-Links kommen nur in der Kaufberatung zu Aktenvernichtern vor und sind dort als Anzeige gekennzeichnet.

Welchen Interessenkonflikt gibt es – und wie gehen wir damit um?

Weil wir pro weitergeleiteter Anfrage bezahlt werden, verdienen wir mehr, je mehr Anfragen wir weiterleiten. Drei Regeln halten dagegen:

  • Keine Anfrage ohne Aussicht auf Auftrag: Sehr kleine Mengen leiten wir nicht weiter, sondern verweisen auf Selbstanlieferung oder einen eigenen Aktenvernichter.
  • Nur passende Betriebe: Ihre Anfrage geht nur an Betriebe, deren Einzugsgebiet Ihre Postleitzahl abdeckt und die Ihr Material verarbeiten – lieber ein Angebot weniger.
  • Rückmeldung der Anbieter: Betriebe melden, ob ein Kontakt zustande kam. Unbrauchbare Anfragen schreiben wir ihnen gut. So merken wir früh, wenn die Qualität nicht stimmt.

Wir nehmen nur Betriebe auf, die ein gültiges Vernichtungszertifikat, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, ein Muster ihres Vernichtungsnachweises, ihr Einzugsgebiet und eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen. Einzelheiten stehen unter Anbieter vergleichen.

Wie prüfen wir unsere Rechtsinhalte?

Aufbewahrungsfristen, Sicherheitsstufen und Datenschutzpflichten haben rechtliche Tragweite. Deshalb gilt für jede Seite mit Rechtsbezug:

  1. Namentlicher Autor: René Lindelaub, Betreiber von akten-schredder.de (siehe oben).
  2. Primärquellen: Jede Rechtsangabe ist am Absatz mit der amtlichen Fundstelle verlinkt – Gesetzestext, Verordnung, Norm oder Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde.
  3. Fachliche Prüfung: Die Prüfung der Rechtsinhalte durch einen externen Datenschutzbeauftragten ist in Vorbereitung. Sobald ein Artikel geprüft ist, stehen Name und Prüfdatum am Artikelkopf.
  4. Halbjährliche Durchsicht: Alle Rechtsseiten werden mindestens alle sechs Monate geprüft. Das Datum der letzten Prüfung steht sichtbar oben.
  5. Korrekturen: Finden Sie einen Fehler, schreiben Sie uns an info@akten-schredder.de. Wir korrigieren ihn und vermerken die Änderung mit Datum.

Unsere Inhalte ersetzen keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall sind Ihr Datenschutzbeauftragter, Ihre Steuerberatung oder eine Anwaltskanzlei zuständig.

Was passiert mit Ihren Daten?

Ihre Kontaktdaten geben wir nur weiter, wenn Sie im letzten Schritt der Anfrage ausdrücklich einwilligen – das Kästchen ist nicht vorangekreuzt (Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO). Empfänger sind höchstens drei Fachbetriebe aus Ihrer Region. Anfragen, die nicht vermittelt werden, löschen wir nach 30 Tagen, vermittelte Anfragen 90 Tage nach der Weitergabe. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Ist akten-schredder.de ein Entsorger?

Nein. Wir vermitteln Anfragen an Fachbetriebe. Abholung, Vernichtung und Nachweis übernimmt der Betrieb, den Sie beauftragen.

Kostet mich die Anfrage etwas?

Nein. Die Anbieter bezahlen uns für jede Anfrage, die wir an sie weiterleiten. Für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich.

Können Anbieter sich eine bessere Platzierung kaufen?

Nein. Wer Ihre Anfrage erhält, richtet sich nur nach Einzugsgebiet und Material. Bezahlte Hervorhebungen gibt es derzeit nicht; sollten wir sie einmal einführen, kennzeichnen wir sie sichtbar als Anzeige.

Sind Ihre Rechtsartikel eine Rechtsberatung?

Nein. Sie geben den Stand der Gesetze und Normen mit Quelle wieder und werden fachlich geprüft. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an Ihren Datenschutzbeauftragten, Ihre Steuerberatung oder eine Anwaltskanzlei.

Quellen

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in der jeweils geltenden Fassung.