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Vernichtungsnachweis: Pflichtangaben, Aufbewahrung und Muster

Aktualisiert am · Von René Lindelaub, Betreiber von akten-schredder.de

Ein Vernichtungsnachweis belegt, dass bestimmte Unterlagen oder Datenträger zu einem bestimmten Zeitpunkt nach einer vereinbarten Sicherheitsstufe vernichtet wurden. Ein Gesetz mit festem Pflichtinhalt gibt es dafür nicht. Brauchbar ist ein Nachweis, wenn er mindestens diese Angaben enthält: Auftraggeber, Dienstleister, Datum, Menge, Material, Sicherheitsstufe, Verfahren, Ort, Unterschrift und bei Datenträgern die Seriennummern.

Ist ein Vernichtungsnachweis gesetzlich vorgeschrieben?

Nicht ausdrücklich. Die Pflicht ergibt sich mittelbar aus der Rechenschaftspflicht: Sie müssen nachweisen können, dass Sie personenbezogene Daten rechtmäßig und sicher verarbeiten, und dazu zählt ihre Vernichtung (Art. 5 Abs. 2 DSGVO, Art. 24 Abs. 1 DSGVO). Ohne Nachweis können Sie nach Fristablauf nicht belegen, dass die Daten tatsächlich vernichtet und nicht nur abgeholt wurden.

Der Dienstleister ist als Auftragsverarbeiter verpflichtet, Ihnen alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die Sie für diesen Nachweis brauchen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO). Legen Sie im Vertrag zur Auftragsverarbeitung fest, dass zu jedem Auftrag ein Nachweis mit den unten genannten Angaben ausgestellt wird.

Anbieter nennen das Dokument oft „Vernichtungszertifikat“. Der Begriff ist missverständlich: Das Dokument belegt einen einzelnen Vorgang, es ist keine Zertifizierung des Betriebs durch eine unabhängige Stelle.

Welche Angaben muss ein Vernichtungsnachweis enthalten?

AngabeWarum sie nötig ist
Auftraggeber mit Anschrift und Abholortordnet den Nachweis Ihrem Unternehmen und Standort zu
Dienstleister, ausführende Betriebsstätte, gegebenenfalls Subunternehmerzeigt, wer tatsächlich vernichtet hat
Auftrags- oder Belegnummerverbindet Nachweis, Übergabeprotokoll und Rechnung
Datum der Übernahme und Datum der Vernichtungbelegt, wie lange das Material unterwegs oder zwischengelagert war
MengeAnzahl und Art der Behälter, Stückzahl oder Gewicht, abgleichbar mit der Übergabe
Material bzw. Materialklasseetwa Papier (P), Festplatten (H), SSD und USB-Sticks (E)
Sicherheitsstufe mit Normbezugetwa P-4 nach ISO/IEC 21964 (DIN 66399), muss der Beauftragung entsprechen
Verfahrenmobile Vernichtung vor Ort oder stationär im Werk, eingesetzte Anlage
Ort der VernichtungAdresse des Werks oder Standort des Fahrzeugs
Name und Unterschrift der verantwortlichen Personmacht den Nachweis zur Erklärung einer bestimmten Person
bei Datenträgern: Seriennummerneinzige Möglichkeit, einzelne Geräte lückenlos nachzuverfolgen

Welche Sicherheitsstufe zu welchen Unterlagen passt, steht unter DIN 66399.

Was gilt zusätzlich bei Festplatten und anderen Datenträgern?

Bei Papier genügt eine Mengenangabe, weil einzelne Blätter nicht nachverfolgt werden. Bei Datenträgern ist jedes Gerät ein eigenes Risiko. Deshalb gehört zum Nachweis eine Liste mit Seriennummern, die Sie gegen Ihr Inventar abgleichen können:

  1. Vor der Übergabe Seriennummern erfassen und mit dem Inventar abgleichen.
  2. Bei der Übergabe die Liste gegenzeichnen lassen.
  3. Nach der Vernichtung prüfen, ob jede übergebene Seriennummer im Nachweis erscheint.
  4. Abweichungen sofort klären: Ein fehlendes Gerät kann eine meldepflichtige Datenpanne sein.

Wer die Kette ganz schließen will, lässt Datenträger vor Ort vernichten und ist dabei anwesend. Worauf es bei der Festplattenvernichtung sonst ankommt, steht auf der eigenen Seite.

Wie kann ein Vernichtungsnachweis aussehen?

Muster eines Vernichtungsnachweises mit den wichtigsten Pflichtangaben
Diese Angaben sollte jeder Nachweis enthalten.

Das folgende Muster enthält alle Angaben aus der Tabelle oben. Eckige Klammern markieren die Felder, die der Dienstleister ausfüllt.

FeldEintrag
Nachweis-Nr. / Auftrags-Nr.[fortlaufende Nummer] / [Auftragsnummer]
Auftraggeber[Firma, Anschrift, Abholort]
Dienstleister[Firma, Anschrift]
Ausführende Betriebsstätte / Subunternehmer[Anschrift] / [keiner oder Name, Anschrift]
Übernahme am[Datum, Uhrzeit]
Vernichtet am[Datum]
Menge[z. B. 6 Sicherheitsbehälter à 240 Liter] oder [Stückzahl, Gewicht]
Material[Papier (P) / Festplatten (H) / SSD, USB (E) / sonstige]
Sicherheitsstufe[z. B. P-4] nach ISO/IEC 21964 (DIN 66399)
Verfahren und Anlage[mobil vor Ort / stationär], [Anlagenbezeichnung]
Ort der Vernichtung[Adresse oder Fahrzeugkennzeichen und Standort]
Seriennummern[siehe Anlage, Anzahl Positionen]
BestätigungDas oben bezeichnete Material wurde vollständig und nach der angegebenen Sicherheitsstufe vernichtet.
Verantwortliche Person[Name, Funktion, Unterschrift]

Wie prüfen Sie einen Nachweis bei Erhalt?

  • Stimmt die Menge mit dem Übergabeprotokoll überein?
  • Entspricht die Sicherheitsstufe der beauftragten Stufe?
  • Liegt das Vernichtungsdatum nahe am Übernahmedatum, oder wurde lange zwischengelagert?
  • Ist ein Subunternehmer genannt, der im Vertrag nicht genehmigt ist?
  • Sind bei Datenträgern alle Seriennummern vollständig?
  • Ist der Nachweis von einer namentlich genannten Person unterschrieben?

Fällt eine dieser Fragen negativ aus, fordern Sie eine Korrektur an und halten die Abweichung schriftlich fest.

Wie lange sollten Sie Vernichtungsnachweise aufbewahren?

Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Vernichtungsnachweise gibt es nicht. Maßgeblich ist, wie lange Sie die Vernichtung belegen können müssen, etwa gegenüber einer Aufsichtsbehörde oder bei Schadensersatzforderungen Betroffener nach Art. 82 DSGVO.

Unsere Empfehlung, keine gesetzliche Vorgabe: Bewahren Sie Nachweise mindestens für die Dauer der Geschäftsbeziehung mit dem Dienstleister und danach drei weitere volle Kalenderjahre auf. Das orientiert sich an der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, die mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt hat (§ 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB).

Der Nachweis selbst enthält kaum personenbezogene Daten. Seine längere Aufbewahrung steht deshalb in keinem Widerspruch zur Löschpflicht.

Häufige Fragen

Ist ein Vernichtungsnachweis Pflicht?

Kein Gesetz schreibt ihn ausdrücklich vor. Wegen der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO müssen Sie die sichere Vernichtung aber belegen können, und dafür ist der Nachweis das übliche Mittel.

Was muss auf einem Vernichtungsprotokoll stehen?

Auftraggeber, Dienstleister, Datum von Übernahme und Vernichtung, Menge, Material, Sicherheitsstufe mit Normbezug, Verfahren, Ort, Name und Unterschrift der verantwortlichen Person, bei Datenträgern zusätzlich die Seriennummern.

Wie lange muss ich Vernichtungsnachweise aufbewahren?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Wir empfehlen die Dauer der Geschäftsbeziehung plus drei volle Kalenderjahre, angelehnt an die regelmäßige Verjährung nach §§ 195, 199 BGB.

Ist ein Vernichtungszertifikat dasselbe wie eine Zertifizierung?

Nein. Das sogenannte Vernichtungszertifikat bestätigt einen einzelnen Vernichtungsvorgang. Eine Zertifizierung des Dienstleisters durch eine unabhängige Stelle ist etwas anderes und sollte gesondert geprüft werden.

Quellen

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in der jeweils geltenden Fassung.