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Aktenvernichtung: Anbieter vergleichen und gute Fachbetriebe erkennen

Einen guten Anbieter für Aktenvernichtung erkennen Sie an drei Dingen: einem gültigen Zertifikat für genau die Materialklasse und Sicherheitsstufe, die Sie brauchen, einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung und einem aussagekräftigen Vernichtungsnachweis. Über akten-schredder.de erhalten Sie bis zu drei Angebote regionaler Betriebe in 24 Stunden und vergleichen sie anhand dieser Punkte.

Wie funktioniert der Vergleich auf akten-schredder.de?

Ablauf des Anbietervergleichs in vier Schritten
Bis zu drei Angebote aus Ihrer Region, zum Vergleich nebeneinander.
  1. Sie beschreiben den Auftrag: Material, Menge, Sicherheitsstufe, Postleitzahl, einmalig oder regelmäßig.
  2. Wir prüfen die Anfrage auf Plausibilität und Dubletten. Sehr kleine Mengen leiten wir nicht weiter, sondern zeigen Ihnen Alternativen wie die Selbstanlieferung.
  3. Sie willigen ein: Erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung geht die Anfrage an bis zu drei Betriebe, deren Einzugsgebiet Ihre Postleitzahl abdeckt und die Ihr Material verarbeiten.
  4. Die Betriebe melden sich direkt bei Ihnen und schicken ein Angebot, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
  5. Sie entscheiden. Der Vertrag kommt zwischen Ihnen und dem Betrieb zustande. Wir sind nicht Vertragspartei und vernichten selbst nichts.
  1. Material
  2. Menge
  3. Preis & Ort
  4. Kontakt
Was soll vernichtet werden?
Wie viel ist es ungefähr?

Schätzen genügt – der Anbieter bestätigt die Menge vor Ort.

breiter Ordner, voll ≈ 3 kg
voll mit Papier ≈ 20 kg
240-Liter-Tonne ≈ 60 kg
1 m Regalboden ≈ 10 Ordner
auch ausgebaut aus PCs/Servern
inkl. Notebook-SSDs, M.2
USB-Sticks, Bänder, CDs, Handys
Welche Stufe brauche ich?
Ihr Richtpreis und der Ort

Richtpreis für diese Menge

–

Vorläufiger Richtwert, inkl. Abholung und Vernichtungsnachweis, zzgl. MwSt. Verbindlich ist das Angebot des Betriebs.

Einmalig oder regelmäßig?

Wohin sollen die Angebote gehen?

Kostenlos und unverbindlich. Die Anbieter zahlen uns für die Vermittlung.

Woran erkennen Sie einen guten Anbieter?

KriteriumWas Sie prüfenWarnsignal
Zertifizierung nach ISO/IEC 21964 bzw. DIN 66399Zertifikat vorlegen lassen: Prüfstelle, zertifizierter Standort, Materialklassen, Sicherheitsstufen, Gültigkeit„Vernichtung nach DIN“ ohne Zertifikat; Zertifikat nur für Papier, obwohl Festplatten angefragt sind
Verfahren nach DIN EN 15713Regeln für Abholung, Transport, Lagerung, Personal und Nachweis – die Norm liegt seit Juli 2024 in neuer deutscher Fassung vorKeine Auskunft, wie lange Material bis zur Vernichtung lagert
Vertrag zur AuftragsverarbeitungMustervertrag nach Art. 28 DSGVO vorab anfordernBetrieb hält einen AV-Vertrag für unnötig
VernichtungsnachweisMusterprotokoll ansehen: Datum, Menge, Stufe, Verfahren, UnterschriftNachweis nur gegen Aufpreis, ohne dass das im Angebot steht
Transportverschlossene Behälter, Übergabeschein, direkter Weg ins Werkoffene Kartons, unklare Zwischenstationen
Personalschriftliche Verpflichtung der Beschäftigten auf Vertraulichkeitkeine Angabe dazu
SubunternehmerWird die Vernichtung weitergegeben? Nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO nur mit Ihrer GenehmigungWeitergabe an Dritte ohne Nennung

Die Datenschutzaufsicht des Bundes empfiehlt ausdrücklich spezialisierte und zertifizierte Dienstleister (BfDI). DIN 66399 ist seit 2023 zurückgezogen; ein älteres Zertifikat mit Bezug auf DIN 66399 ist deshalb nicht wertlos, fragen Sie aber nach dem Stand der Umstellung auf ISO/IEC 21964.

Warum der Vertrag zur Auftragsverarbeitung dazugehört: Die Datenschutzkonferenz führt die Datenträgerentsorgung durch Dienstleister als Beispiel für Auftragsverarbeitung an. Was darin stehen muss und wo die Fallstricke liegen, erklärt die Seite Auftragsverarbeitung. Wie ein belastbares Protokoll aussieht, zeigt die Seite Vernichtungsnachweis.

Wie wählen wir Anbieter aus?

Bevor ein Betrieb Anfragen über akten-schredder.de erhält, prüfen wir: ein gültiges Zertifikat über die Vernichtung nach ISO/IEC 21964 (vormals DIN 66399) oder DIN EN 15713 mit Materialklassen und Sicherheitsstufen, einen Mustervertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, ein Muster des Vernichtungsnachweises, das Einzugsgebiet nach Postleitzahlen und den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Nach jedem Auftrag melden die Betriebe zurück, ob sie Sie erreicht haben und ob ein Auftrag zustande kam. Ein Betrieb erhält keine Anfragen mehr, sobald sein Zertifikat abgelaufen ist und kein neues vorliegt, sobald er in einem Quartal mehr als ein Viertel seiner Anfragen ohne Rückmeldung lässt oder wenn sich Kunden begründet beschweren – so lange, bis der Grund geklärt ist.

Was wir nicht tun: Wir überwachen nicht die einzelne Vernichtung. Für die Durchführung ist der beauftragte Betrieb verantwortlich, für die Auswahl Sie. Die Kriterien oben helfen Ihnen dabei.

Warum bekommen Sie manchmal weniger als drei Angebote?

Unser Anbieternetz baut sich Region für Region auf. In Ballungsräumen sind früher mehrere Betriebe angeschlossen als in ländlichen Gebieten, und nicht jeder Betrieb verarbeitet jedes Material – Festplatten und Magnetbänder brauchen andere Anlagen als Papier. Wenn für Ihre Anfrage weniger als drei passende Betriebe infrage kommen, erhalten Sie weniger Angebote. Wir leiten Ihre Daten nicht an Betriebe weiter, die Ihr Gebiet nicht bedienen, nur um die Zahl drei zu erreichen.

Wie vergleichen Sie die Angebote?

Legen Sie die Angebote nebeneinander und füllen Sie für jedes dieselben Zeilen aus:

PrüfpunktAngebot AAngebot BAngebot C
Gesamtpreis inkl. Anfahrt und MwSt.
Sicherheitsstufe schriftlich benannt
Vor Ort oder im Werk
Termin oder Zeitfenster
Nachweis im Preis enthalten
AV-Vertrag angeboten
Zertifikat eingesehen und gültig

Ein Angebot, das in einer Zeile leer bleibt, ist nicht günstiger, sondern unvollständig. Jetzt Angebote anfragen.

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, ob ein Zertifikat echt und gültig ist?

Lassen Sie sich das Zertifikat vorlegen und prüfen Sie Prüfstelle, Standort, Materialklassen, Sicherheitsstufen und Gültigkeitsdatum. Bei Zweifeln fragen Sie direkt bei der ausstellenden Prüfstelle nach.

Zahlen Anbieter dafür, bei Ihnen gelistet zu werden?

Anbieter zahlen für jede Anfrage, die wir an sie weiterleiten. Wer Ihre Anfrage erhält, richtet sich nach dem Einzugsgebiet und dem angefragten Material. Sollten wir bezahlte Hervorhebungen einführen, kennzeichnen wir sie als Anzeige.

Muss ich den günstigsten Anbieter nehmen?

Nein. Ein niedriger Preis nützt nichts, wenn Sicherheitsstufe, Nachweis oder Vertrag zur Auftragsverarbeitung fehlen. Vergleichen Sie zuerst die Leistung, dann den Preis.

Warum habe ich nur ein oder zwei Angebote bekommen?

Weil in Ihrer Region noch nicht mehr passende Betriebe angeschlossen sind oder nicht alle das angefragte Material verarbeiten. Wir leiten Anfragen nicht an Betriebe außerhalb ihres Einzugsgebiets weiter.

Quellen

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in der jeweils geltenden Fassung.