Magnetbänder, USB-Sticks, Speicherkarten, CDs, Mikrofilm und Smartphones vernichten Fachbetriebe nach Materialklassen: O für optische, T für magnetische, E für elektronische Datenträger und F für Filme. Entscheidend ist, dass der Betrieb für Ihre Materialklasse die passende Sicherheitsstufe nachweisen kann – eine Anlage für Papier genügt dafür nicht. Mit der Anfrage erhalten Sie bis zu drei Angebote in 24 Stunden.
Welche Materialklasse hat Ihr Datenträger?
| Materialklasse | Was dazugehört | Beispiele |
|---|---|---|
| O – optisch | Datenträger, die per Laser gelesen werden | CD, DVD, Blu-ray |
| T – magnetisch | magnetische Datenträger außer Festplatten | Magnetbänder und Backupkassetten, Disketten, Karten mit Magnetstreifen |
| E – elektronisch | Flash- und Halbleiterspeicher | USB-Sticks, Speicherkarten, Chipkarten, SSDs, Smartphones und Tablets |
| F – verkleinerte Darstellung | Informationen in verkleinerter Form auf Film | Mikrofilm, Mikrofiche |
Magnetische Festplatten bilden eine eigene Klasse H, Papier die Klasse P. DIN hat die Norm DIN 66399 2023 zurückgezogen; die Materialklassen und Stufen gelten inhaltsgleich in der internationalen Norm ISO/IEC 21964 fort (BfDI). Wie die sieben Sicherheitsstufen je Klasse aufgebaut sind, erklärt die Seite DIN 66399.
Worauf kommt es bei den einzelnen Medien an?
Magnetbänder und Backupkassetten
Bänder speichern auf kleinem Raum große Datenmengen und liegen oft jahrelang in Schränken oder externen Archiven. Zählen Sie sie nach Format und prüfen Sie, ob noch Bänder bei einem Archivdienstleister eingelagert sind – sonst vernichten Sie nur einen Teil des Bestands.
USB-Sticks und Speicherkarten
Sie sind klein, zahlreich und liegen verstreut in Schubladen. Für Privatpersonen hält das BSI bei SD-Karten schon das Zerbrechen für ausreichend. Im Unternehmen fehlt dann der Nachweis. Praktischer ist eine verschlossene Sammelbox, die der Betrieb bei der nächsten Abholung mitnimmt.
CDs, DVDs und Blu-rays
Optische Medien sind leicht zu zerkratzen, aber schwer sicher zu zerstören. Das BSI empfiehlt die physische Zerstörung und rät ausdrücklich davon ab, dafür eine Mikrowelle zu benutzen – Brandgefahr und giftige Dämpfe. Viele Aktenvernichter haben einen CD-Schacht; ob dessen Stufe für Ihre Daten ausreicht, zeigt die Klasse O.
Smartphones und Tablets
Setzen Sie Geräte vorher zurück, melden Sie Konten ab und entnehmen Sie SIM- und Speicherkarten. Firmengeräte löschen Sie über die Geräteverwaltung. Danach bleibt die Vernichtung des Speichers. Fragen Sie den Betrieb, wie er mit den Lithium-Akkus umgeht: Sie können beim Zerkleinern in Brand geraten und werden deshalb in der Regel vorher entnommen.
Mikrofilm und Mikrofiche
Ein Mikrofiche fasst viele Seiten in stark verkleinerter Form. Weil die Informationsdichte so hoch ist, müssen die Partikel entsprechend klein sein – ein Streifenschnitt, der für Papier genügt, reicht hier nicht.
Gemischte Bestände: eine Anfrage oder mehrere?
Eine Anfrage genügt. Führen Sie die Datenträger darin nach Materialklasse getrennt auf, etwa „40 LTO-Bänder, 120 USB-Sticks, 2 Kartons CDs“. Nicht jeder Betrieb verarbeitet alle Klassen. Die getrennte Angabe zeigt sofort, wer den ganzen Bestand übernehmen kann und wer nur einen Teil.
Welche Pflichten haben Sie als Verantwortlicher?
- Speicherbegrenzung: Daten, die Sie nicht mehr brauchen und nicht mehr aufbewahren müssen, gehören gelöscht – Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
- Sicherheit: Auch bei der Entsorgung müssen technische und organisatorische Maßnahmen den Schutzbedarf abdecken – Art. 32 DSGVO.
- Auftragsverarbeitung: Mit dem Betrieb schließen Sie einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO; die Datenschutzkonferenz nennt die Datenträgerentsorgung als Beispiel.
- Nachweis: Sie müssen belegen können, dass Sie ordnungsgemäß vernichtet haben – Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
Was das im Einzelnen bedeutet, erklärt die Seite DSGVO und Aktenvernichtung.
Was kostet Datenträgervernichtung?
| Menge | Richtpreis (netto) |
|---|---|
| 5 Festplatten aus Büro-PCs | 90 € – 150 € |
| 20 Festplatten (Hardware-Tausch) | 180 € – 330 € |
| 50 Notebook-SSDs | 460 € – 840 € |
| 100 Festplatten, Vernichtung vor Ort | 890 € – 1.740 € |
Die Spannen sind vorläufige Richtwerte. Sobald die angeschlossenen Betriebe ihre Preise melden, ersetzen wir sie durch deren Angaben. Abgerechnet wird je nach Betrieb pro Stück, nach Gewicht oder pauschal je Behälter. Zur Anfrage.
Häufige Fragen
Kann ich USB-Sticks und Akten in einem Auftrag vernichten lassen?
Ja, wenn der Betrieb beide Materialklassen abdeckt. Führen Sie die Datenträger in der Anfrage getrennt auf, denn Papier und elektronische Speicher werden auf unterschiedlichen Anlagen vernichtet.
Muss ich Smartphones vorher zurücksetzen?
Empfehlenswert ist es: Zurücksetzen auf Werkszustand, Konten abmelden, SIM- und Speicherkarten entnehmen. Das BSI weist darauf hin, dass manche Funktionen nur Einstellungen zurücksetzen, nicht die Inhalte. Die Vernichtung bleibt deshalb der sichere Abschluss.
Werden Magnetbänder samt Kassette vernichtet?
Üblicherweise ja, Sie müssen die Kassetten nicht öffnen. Fragen Sie im Angebot nach, welche Bandformate der Betrieb verarbeitet.
Welche Sicherheitsstufe brauchen Backupbänder mit Kundendaten?
Backupbänder enthalten oft den kompletten Datenbestand eines Unternehmens. Ihr Schutzbedarf richtet sich nach den sensibelsten Daten darauf, nicht nach dem Durchschnitt. Die Stufen erklärt die Seite zu DIN 66399.
Quellen
- BSI: Daten auf Festplatten, Datenträgern und Smartphones sicher löschen, abgerufen am 18.09.2026
- BfDI: Vernichten von Datenträgern (DIN 66399 / ISO/IEC 21964), abgerufen am 18.09.2026
- ISO/IEC 21964-1:2018 – Destruction of data carriers, Part 1: Principles and definitions
- Art. 5 DSGVO – Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art. 28 DSGVO – Auftragsverarbeiter
- Art. 32 DSGVO – Sicherheit der Verarbeitung
- Datenschutzkonferenz: Kurzpapier Nr. 13 – Auftragsverarbeitung, Art. 28 DS-GVO (Stand 17.12.2018), abgerufen am 18.09.2026
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in der jeweils geltenden Fassung.