P-6 und P-7 sind die beiden höchsten Stufen für Papier: Partikel von höchstens 10 mm² bei 1 mm Breite (P-6) und höchstens 5 mm² bei 1 mm Breite (P-7) (TU Braunschweig, Übersicht zur DIN 66399). Sie sind für geheime Unterlagen mit außergewöhnlich hohen Sicherheitsanforderungen gedacht. Für Privathaushalte, Büros, Praxen und Kanzleien sind sie überdimensioniert: Selbst für Berufsgeheimnisträger verlangt die bayerische Datenschutzaufsicht P-5; eine höhere Stufe fordert sie nicht.
Wer wirklich Verschlusssachen vernichtet, kann sich auf die Stufe im Datenblatt ohnehin nicht verlassen. Für Verschlusssachen gelten eigene Vorschriften, die über die Norm hinausgehen.
Wer braucht P-6 oder P-7?
| Wer | Maßgebliche Regel | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| Bundesbehörden mit Verschlusssachen | § 32 Verschlusssachenanweisung (VSA) vom 13. März 2023 | Vernichtet werden darf nur mit Produkten, Verfahren oder Dienstleistern, die die Anforderungen des BSI erfüllen. |
| Landesbehörden | Verschlusssachenanweisung des jeweiligen Landes | eigene Vorgaben; Auskunft gibt die Geheimschutzstelle der Behörde |
| Unternehmen mit staatlichen VS-Aufträgen | Geheimschutzhandbuch (GHB) des Bundeswirtschaftsministeriums | Geräte und Verfahren nach Vorgabe des Geheimschutzes, nicht nach eigener Wahl |
| Forschung, Entwicklung, Geschäftsgeheimnisse | eigene Risikoanalyse, Schutzklasse 3 nach DIN 66399 | P-6 oder P-7 möglich, aber begründungsbedürftig; oft genügt P-5 |
Die VSA gilt für Bundesbehörden und bundesunmittelbare Einrichtungen. Sie verlangt, dass der Inhalt vernichteter Verschlusssachen weder erkennbar ist noch erkennbar gemacht werden kann. Für den Grad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH gelten dabei andere Regeln als für VS-VERTRAULICH und höher (§ 32 VSA). Die einschlägigen Technischen Leitlinien des BSI sind nicht öffentlich, sondern stehen nur den zuständigen Stellen zur Verfügung.
Für die Kaufentscheidung heißt das: Ein Gerät mit „P-7“ auf dem Datenblatt ist nicht automatisch für Verschlusssachen geeignet. Maßgeblich ist, was Ihre Geheimschutzstelle vorgibt.
Wie groß ist der Unterschied zwischen P-5, P-6 und P-7?
Die Rechnung für ein Blatt A4 mit 62.370 mm² Fläche zeigt, wie stark die Teile schrumpfen. Die Beispielformate stammen aus der Übersicht der TU Braunschweig.
| Stufe | Beispielformat | Teile pro Blatt A4, mindestens |
|---|---|---|
| P-5 | 2 × 15 mm = 30 mm² | 2.079 |
| P-6 | 1 × 10 mm = 10 mm² | 6.237 |
| P-7 | 1 × 5 mm = 5 mm² | 12.474 |
Von P-5 zu P-7 versechsfacht sich die Zahl der Teile. Jeder zusätzliche Schnitt kostet Motorleistung, Zeit und Verschleiß. Bei so feinen Partikeln entsteht außerdem Staub, und das Schneidwerk braucht mehr Pflege.
Warum ist Hochsicherheit für die meisten überdimensioniert?
Drei Gründe sprechen dafür, nicht über P-5 hinauszugehen, solange keine Vorschrift es verlangt:
- Die Aufsicht verlangt es nicht. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hält für Berufsgeheimnisträger P-5 für erforderlich und fordert keine höhere Stufe (8. Tätigkeitsbericht 2017/18, Kap. 9.2). Für Gesundheitsdaten und Mandatsgeheimnisse ist das der Maßstab.
- Die Kette ist das schwächere Glied. Nach unserer Einschätzung verlieren Unterlagen ihren Schutz häufiger vor dem Schredder als danach: im offenen Ablagekorb, im unverschlossenen Sammelkarton, im Kofferraum auf dem Weg zum Gerät. Wer dort absichert, gewinnt mehr als mit P-7.
- Die Leistung sinkt deutlich. Wer mit einem Hochsicherheitsgerät den Alltag bewältigen will, steht lange am Gerät oder lässt Papier liegen, bis Zeit ist. Beides schadet der Sicherheit.
Was tun, wenn ein Auftraggeber P-6 oder P-7 verlangt?
- Vorgabe schriftlich geben lassen. Klären Sie, ob nur eine Stufe oder zusätzlich ein zugelassenes Gerät oder Verfahren verlangt ist.
- Geheimschutz einbinden. Bei Verschlusssachen entscheidet die zuständige Stelle, nicht das Datenblatt.
- Menge realistisch planen. Hochsicherheitsgeräte eignen sich für kleine Mengen. Größere Bestände gehören zu einem Dienstleister, der die Stufe nachweislich erreicht.
Für alle, die Gesundheitsdaten oder Berufsgeheimnisse vernichten, ist ein Aktenvernichter mit P-5 die angemessene Wahl. Fällt regelmäßig viel Papier an, etwa 20 Kilogramm pro Woche oder mehr, ist eine Abholung günstiger als jedes Bürogerät. Was das bei Ihrer Menge kostet, zeigt die Seite Aktenvernichtung: Kosten und Preisfaktoren.
Häufige Fragen
Reicht ein Aktenvernichter mit P-7 für Verschlusssachen?
Nicht ohne Weiteres. Für Verschlusssachen gelten eigene Vorschriften, beim Bund § 32 der Verschlusssachenanweisung: Zulässig sind nur Produkte, Verfahren oder Dienstleister, die die Anforderungen des BSI erfüllen. Die Stufe im Datenblatt ersetzt diese Prüfung nicht.
Ist P-6 oder P-7 für eine Arztpraxis sinnvoll?
In der Regel nicht. Für Berufsgeheimnisträger hält das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht P-5 für erforderlich. Höhere Stufen kosten Zeit und Kapazität, ohne dass eine Aufsicht sie verlangt.
Was ist der Unterschied zwischen P-6 und P-7?
Beide verlangen Partikel mit höchstens 1 mm Breite. P-6 erlaubt 10 mm² Fläche, P-7 nur 5 mm². Ein Blatt A4 zerfällt damit in mindestens 6.237 beziehungsweise 12.474 Teile.
Quellen
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 13. März 2023, § 32
- Geheimschutzhandbuch (GHB), Geheimschutz in der Wirtschaft
- TU Braunschweig, Stabsstelle Datenschutz: Datenträgervernichtung nach DIN 66399 (Dezember 2018)
- BayLDA, 8. Tätigkeitsbericht 2017/18, Kap. 9.2 Entsorgung von Akten bei Berufsgeheimnisträgern
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in der jeweils geltenden Fassung.