Röntgenbilder, Mikrofilme, Magnetbänder und Karten gehören nicht in den Aktenbehälter. Jedes dieser Medien hat in der ISO/IEC 21964 (früher DIN 66399) eine eigene Materialklasse mit eigenen Anforderungen: F für Filme und Mikrofilme, O für CDs und DVDs, T für Magnetbänder, Disketten und Magnetstreifenkarten, E für Chipkarten und Speicherkarten, H für Festplatten. Bei Röntgenfilmen kommen zwei Pflichten hinzu: gesetzliche Aufbewahrungsfristen vor der Vernichtung und die Verwertung des enthaltenen Silbers danach.
Welche Materialklasse gilt für welches Medium?
| Medium | Materialklasse | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Röntgenfilme, Negative | F | Silberanteil; Patientendaten auch auf Filmtüten und Beschriftung |
| Mikrofilme, Mikrofiches | F | sehr hohe Informationsdichte; prüfen, ob der Film die aufbewahrungspflichtige Fassung ist |
| CD, DVD, Blu-ray | O | nach BSI mindestens O-3 |
| Magnetbänder (Bandkassetten), Disketten | T | Erfassung je Kassette über Barcode oder Seriennummer |
| Karten mit Magnetstreifen, z. B. Zugangs- und Hotelkarten | T | Aufdruck und Prägung zusätzlich wie Papier behandeln |
| Chipkarten, SD- und Speicherkarten, USB-Sticks | E | kleine Chips, feine Partikel nötig |
| Kombikarten mit Chip und Magnetstreifen | E und T | die strengere Anforderung gilt |
Die Zuordnung der Beispiele folgt der Übersicht der Datenschutzbeauftragten der Universität Rostock. Die Mindeststufe O-3 für optische Datenträger nennt das BSI im IT-Grundschutz-Baustein CON.6 (Anforderung A12, Edition 2023). Partikelgrößen für die Klassen F, O und T haben wir bisher nicht an einer zugänglichen Primärquelle bestätigt. Das System aus Schutzklassen und Stufen erklärt die Seite DIN 66399 und ISO/IEC 21964.
Was müssen Sie bei Röntgenbildern vor der Vernichtung klären?
Zuerst die Frist. Nach § 85 Abs. 2 StrlSchG sind Aufzeichnungen und Röntgenbilder aufzubewahren:
| Anlass | Aufbewahrung |
|---|---|
| Behandlung mit ionisierender Strahlung | 30 Jahre |
| Untersuchung einer volljährigen Person | 10 Jahre |
| Untersuchung einer minderjährigen Person | bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres |
Die Pflicht trifft den Strahlenschutzverantwortlichen, in der Praxis also Praxisinhaber oder Klinikträger. Ab welchem Zeitpunkt die Fristen laufen, prüfen Sie vor der Aussonderung im Einzelfall. Viele Praxen lagern Filme aus Zeiten vor der Digitalisierung; hier liegen Behandlungsbilder mit 30-jähriger Frist oft neben längst freien Untersuchungsbildern. Sortieren lohnt sich.
Dann der Datenschutz. Röntgenbilder sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Sie gehören deshalb in die höchste Schutzklasse. Achten Sie auch auf die Papiertüten und Befundbögen, in denen die Filme archiviert sind: Sie tragen Name und Geburtsdatum und werden wie Patientenakten vernichtet, also nach P-5.
Warum ist Silberrückgewinnung bei Röntgenfilmen Pflicht?
Analoge Röntgenfilme enthalten Silber. Das Abfallrecht führt sie unter dem Abfallschlüssel 09 01 07, „Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten“ (Anlage zur AVV). Der Schlüssel ist nicht als gefährlicher Abfall gekennzeichnet. Als Abfallerzeuger sind Sie zur Verwertung verpflichtet (§ 7 Abs. 2 KrWG). Röntgenfilme gehören deshalb weder in den Hausmüll noch in die gewöhnliche Aktenvernichtung, bei der das Silber verloren ginge.
Der Zielkonflikt zwischen Datenschutz und Verwertung löst sich, wenn ein Betrieb beides leistet: Er vernichtet die Filme unkenntlich und führt das Material der Silberrückgewinnung zu. Verlangen Sie dafür zwei Belege: den Vernichtungsnachweis und einen Nachweis über die Verwertung. Einzelne Betriebe vergüten den Silberanteil bei größeren Mengen.
Worauf kommt es bei Mikrofilm und Mikrofiche an?
Ein Mikrofiche fasst auf der Fläche einer Karteikarte viele Dutzend Seiten. Deshalb verlangt Klasse F deutlich kleinere Partikel als Papier. Wichtiger ist die Frage davor: Ist der Film eine Sicherungskopie oder die Fassung, die Sie aufbewahren müssen? Die Abgabenordnung erlaubt, Unterlagen als Wiedergabe auf einem Bildträger aufzubewahren (§ 147 Abs. 2 AO). Wurde das Papier nach der Verfilmung vernichtet, ist der Mikrofilm das Original im Sinne der Aufbewahrungspflicht und darf erst nach Fristablauf vernichtet werden.
Wie werden Magnetbänder sicher vernichtet?
Datensicherungsbänder enthalten oft den vollständigen Datenbestand eines Unternehmens zu einem Stichtag. Sie gehören zur Klasse T. Für die Praxis wichtig:
- Entmagnetisieren ist kein sicherer Ersatz. NIST weist darauf hin, dass viele Entmagnetisierer für moderne Datenträger mit höherer Koerzitivkraft zu schwach sind und einen Datenträger unbrauchbar machen können, ohne die Daten sicher zu entfernen. Als anerkanntes Zerstörungsverfahren gilt Entmagnetisieren dort derzeit nicht (NIST SP 800-88 Rev. 2, September 2025).
- Erfassung je Kassette. Bänder tragen Barcode-Etiketten. Lassen Sie diese bei der Übergabe erfassen und im Nachweis aufführen – wie Seriennummern bei Festplatten.
- Band und Gehäuse gemeinsam zerkleinern. Das Band selbst ist der Datenträger, das Gehäuse schützt es nur.
Was gilt für Karten?
Mitarbeiterausweise, Zugangskarten, Hotelkarten und alte Bankkarten tragen Daten auf mehreren Ebenen: Magnetstreifen (Klasse T), Chip (Klasse E) und Aufdruck oder Prägung mit Namen. Der strengste Teil bestimmt das Verfahren. Chips sind klein und robust; sie brauchen eine Anlage, die die geforderte Stufe für Klasse E erreicht. Was für Chips gilt, erklärt der Beitrag SSD vernichten am Beispiel von Flash-Speichern.
Wie formulieren Sie die Anfrage für Spezialmedien?
- Medien getrennt nach Materialklasse auflisten, mit Stückzahl oder Gewicht.
- Für jede Klasse die gewünschte Stufe angeben.
- Bei Röntgenfilmen ausdrücklich Silberverwertung und Verwertungsnachweis verlangen.
- Bei Bändern und Karten die Erfassung je Barcode oder Kartennummer verlangen.
- Klären, ob der Betrieb alle Klassen selbst vernichtet oder Teile weitergibt.
Nicht jeder Betrieb verarbeitet jedes Medium. Mit einer Anfrage zur Datenträgervernichtung erreichen Sie Betriebe, die Ihre Medienarten annehmen.
Häufige Fragen
Wie lange muss ich Röntgenbilder aufbewahren?
Nach § 85 Abs. 2 StrlSchG zehn Jahre bei Untersuchungen Erwachsener, bei Minderjährigen bis zum 28. Lebensjahr und 30 Jahre bei Behandlungen. Erst danach dürfen die Filme vernichtet werden.
Darf ich Röntgenfilme in die Aktenvernichtung geben?
Nicht in den normalen Aktenbehälter. Röntgenfilme enthalten Silber und sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu verwerten. Beauftragen Sie einen Betrieb, der die Filme unkenntlich macht und das Silber zurückgewinnt, und lassen Sie sich beides nachweisen.
Welche Materialklasse haben CDs und DVDs?
Klasse O für optische Datenträger. Das BSI verlangt im IT-Grundschutz mindestens Sicherheitsstufe O-3.
Reicht es, Magnetbänder zu entmagnetisieren?
Nicht als alleiniger Nachweis. Viele Geräte sind für moderne Bänder zu schwach, und NIST erkennt Entmagnetisieren derzeit nicht als Zerstörungsverfahren an. Sicherer ist die Zerkleinerung nach Klasse T mit Erfassung je Kassette.
Quellen
- Universität Rostock, Datenschutzbeauftragte: Vernichtung von Informationsträgern nach DIN 66399, abgerufen am 18.09.2026
- BSI IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein CON.6 Löschen und Vernichten, Edition 2023, abgerufen am 18.09.2026
- § 85 StrlSchG – Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten
- Art. 9 DSGVO – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), Anlage, Abfallschlüssel 09 01 07
- § 7 KrWG – Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft
- § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
- NIST SP 800-88 Rev. 2: Guidelines for Media Sanitization (September 2025), abgerufen am 18.09.2026
- ISO/IEC 21964-1:2018-08 (DIN Media), abgerufen am 18.09.2026
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