Löschen im Betriebssystem und Schnellformatieren entfernen in der Regel nur die Verweise auf die Dateien. Die Daten bleiben auf der Platte und lassen sich mit Werkzeugen rekonstruieren. Sicher ist eine magnetische Festplatte (HDD) erst, wenn sie vollständig mit Zufallswerten überschrieben, bei Verschlüsselung der Schlüssel sicher gelöscht oder die Platte vernichtet wurde. Für defekte Platten bleibt nur die Vernichtung. So steht es im BSI-Baustein CON.6 Löschen und Vernichten (Edition 2023). Für SSDs gelten andere Regeln.
Was bewirken Löschen und Formatieren wirklich?
Das BSI beschreibt den Mechanismus nüchtern: Betriebssysteme entfernen beim Löschen die Verweise aus der Verwaltung des Dateisystems und markieren die Blöcke als frei. Der Inhalt der Blöcke bleibt erhalten (CON.6, Abschnitt 2.2). Das gilt auch für Auslagerungsdateien und Ruhezustandsdateien, in denen Passwörter oder Schlüssel liegen können.
| Maßnahme | Was tatsächlich passiert | Genügt vor Weitergabe oder Entsorgung? |
|---|---|---|
| Dateien löschen, Papierkorb leeren | Verweise entfernt, Daten bleiben | nein |
| Schnellformatierung | neues Dateisystem angelegt, alte Daten bleiben weitgehend lesbar | nein |
| Betriebssystem neu installieren | nur die neu geschriebenen Bereiche überschrieben | nein |
| Vollständiges Überschreiben mit Zufallswerten | alle adressierbaren Sektoren überschrieben | bei intakter HDD in den meisten Fällen ja |
| Löschbefehl der Platte (z. B. ATA Enhanced Security Erase) | Platte löscht sich über die eigene Firmware; soll auch Bereiche außerhalb des normalen Zugriffs erfassen | ja, wenn der Befehl korrekt umgesetzt ist |
| Schlüssel löschen bei vollständig verschlüsselter Platte | Daten bleiben verschlüsselt und damit unlesbar | ja, wenn von Anfang an verschlüsselt wurde |
| Vernichtung durch Zerkleinern | Scheiben physisch zerstört | ja, mit Nachweis |
Quellen der Bewertung: CON.6 und die Verbraucherseite „Daten endgültig löschen“ des BSI.
Wie oft muss eine Festplatte überschrieben werden?
Einmal, vollständig und mit Zufallswerten. Die Basis-Anforderung CON.6.A12 verlangt, dass unverschlüsselte wiederbeschreibbare Datenträger „vollständig mit einem Datenstrom aus Zufallswerten“ überschrieben werden. Mehrere Durchgänge fordert der Baustein nicht. Das BSI nennt das Überschreiben mit Zufallszahlen auf seiner Verbraucherseite „in den meisten Fällen ausreichend“.
Die Einschränkung steckt im Wort „adressierbar“. Überschreibsoftware erreicht nur, was die Platte ihr zeigt. Reservesektoren, als defekt markierte Sektoren und versteckte Bereiche wie die Host Protected Area (HPA) können nach Angaben des BSI auch nach dem Überschreiben noch Daten enthalten. Wer das Restrisiko nicht tragen will, nutzt den Löschbefehl der Platte oder vernichtet sie.
Welcher Weg passt zu welcher Situation?
| Situation | Empfohlener Weg | Was Sie aufbewahren |
|---|---|---|
| Rechner wird verkauft, gespendet oder intern weitergegeben | vollständiges Überschreiben oder Löschbefehl, danach Stichprobe | Löschprotokoll je Seriennummer |
| Leasingrückgabe | Löschung nach Vorgabe des Leasinggebers oder Plattentausch und Vernichtung der alten Platte | Löschprotokoll oder Vernichtungsnachweis |
| Platte ist defekt | Vernichtung, mindestens Sicherheitsstufe 3 (CON.6.A13) | Vernichtungsnachweis |
| Garantie- oder Reparaturfall | Platte zurückbehalten oder vertraglich sichere Vernichtung durch den Dienstleister vereinbaren (CON.6.A13) | Vertragsklausel, Nachweis |
| Platte aus Drucker, Kopierer, Videorekorder oder anderem Gerät | integrierte Löschfunktion; wenn nicht möglich: ausbauen und löschen oder mindestens H-3 bzw. E-3 vernichten (CON.6.A12) | Protokoll mit Geräte- und Plattennummer |
| Ausmusterung am Lebensende, größere Stückzahl | Vernichtung durch Fachbetrieb | Protokoll je Seriennummer |
| SSD, NVMe, USB-Stick | eigene Regeln, siehe SSD vernichten | je nach Weg |
Warum ist die defekte Festplatte das größte Risiko?
Weil „defekt“ nicht „leer“ heißt. Das BSI weist darauf hin, dass sich Daten von defekten Datenträgern in vielen Fällen mit Spezialwerkzeugen ganz oder teilweise wiederherstellen lassen (CON.6, Abschnitt 2.4). Überschreiben ist dann aber nicht mehr möglich.
Der Baustein beschreibt einen typischen Weg, auf dem Daten verloren gehen: Eine Festplatte geht als Garantiefall an den Hersteller. Der tauscht den defekten Controller, löscht die Platte nur schnell und bringt sie wieder in den Handel – mit den Daten des Vorbesitzers. Die Konsequenz für Ihr Haus: Defekte Platten mit schützenswerten Daten nicht einschicken, sondern mindestens nach Sicherheitsstufe 3 vernichten. Wer auf den Garantieersatz nicht verzichten will, vereinbart mit dem Dienstleister vertraglich, dass er die Platte sicher löscht oder vernichtet (CON.6.A13).
Reichen Bohrmaschine oder Hammer?
Technisch oft ja. Das BSI schreibt, dass schon das Verbiegen der Scheiben die gängigen Methoden der Datenrettung unbrauchbar macht. Für ein Unternehmen fehlt dabei aber der Beleg: Niemand kann später nachvollziehen, welche Platte wann wie zerstört wurde. Bei zehn Platten ist das lösbar, bei zweihundert nicht mehr. Wer dokumentationspflichtig ist, braucht deshalb einen Nachweis je Seriennummer.
Wie belegen Sie Löschung oder Vernichtung?
Für eine Löschung sollte das Protokoll je Platte enthalten:
- Seriennummer, Hersteller, Modell und Inventarnummer
- verwendetes Verfahren und Werkzeug mit Version
- Datum, durchführende Person
- Ergebnis der Prüfung: vollständig gelöscht, Fehler, abgebrochen
- Umgang mit Platten, bei denen die Löschung fehlschlug – sie gehören in die Vernichtung
Bei einer Vernichtung erstellt der Betrieb den Nachweis. Welche Angaben dort stehen müssen, zeigt die Seite Vernichtungsnachweis. Beauftragen Sie einen Dienstleister, muss dessen Verfahren mindestens Ihre internen Anforderungen erfüllen, und Sie sollten regelmäßig prüfen, ob der Vorgang korrekt abläuft (CON.6.A11).
Wann ist Vernichtung die bessere Wahl als Löschen?
Immer dann, wenn die Platte Ihr Haus endgültig verlässt und nicht weiterverwendet wird. Eine vollständige Überschreibung dauert je nach Kapazität Stunden, bindet Personal und endet bei fehlerhaften Sektoren doch in der Vernichtung. Für größere Bestände ist die Festplattenvernichtung durch einen Fachbetrieb meist der einfachere Weg: ein Termin, ein Protokoll, keine Restfrage.
Häufige Fragen
Reicht Formatieren vor dem Verkauf eines Rechners?
Nein. Eine Schnellformatierung legt nur ein neues Dateisystem an, die alten Daten bleiben weitgehend wiederherstellbar. Ob eine vollständige Formatierung überschreibt, hängt vom Betriebssystem ab – verlassen Sie sich nicht darauf. Überschreiben Sie die Platte vollständig mit Zufallswerten oder nutzen Sie den Löschbefehl der Platte.
Muss man eine Festplatte siebenmal überschreiben?
Nein. Das BSI verlangt im Baustein CON.6 ein vollständiges Überschreiben mit Zufallswerten, ohne mehrere Durchgänge vorzuschreiben. Das Problem sind nicht zu wenige Durchgänge, sondern Bereiche, die Überschreibsoftware gar nicht erreicht.
Was mache ich mit einer defekten Festplatte?
Vernichten lassen, nach BSI mindestens nach Sicherheitsstufe 3. Eine defekte Platte lässt sich nicht mehr überschreiben, die Daten sind aber oft noch rekonstruierbar. Schicken Sie sie nicht ungelöscht in die Garantie.
Gilt das auch für SSDs?
Nur eingeschränkt. Bei SSDs verteilt der Controller die Daten intern, Überschreiben erreicht nicht zuverlässig alle Speicherzellen. Hier sind Löschbefehle des Herstellers, das Löschen des Schlüssels oder die Vernichtung der Speicherchips der Weg.
Quellen
- BSI IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein CON.6 Löschen und Vernichten, Edition 2023, abgerufen am 18.09.2026
- BSI: Daten endgültig löschen, abgerufen am 18.09.2026
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in der jeweils geltenden Fassung.