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Aktenvernichtung nach Branche: Fristen und Pflichten

Die allgemeinen Aufbewahrungsfristen aus Handels- und Steuerrecht gelten für jedes Unternehmen. Viele Branchen haben aber eigene Regeln obendrauf: längere oder kürzere Fristen, eine Schweigepflicht, die auch bei der Vernichtung gilt, oder Unterlagen, die vor der Vernichtung einem Archiv angeboten werden müssen. Allgemeine Ratgeber gehen darauf kaum ein.

Jede Branchenseite zeigt deshalb nur die Fristen, die für diese Branche gelten, erklärt die Besonderheiten mit Rechtsgrundlage und sagt, was ein Vernichtungsdienstleister in diesem Umfeld zusätzlich erfüllen muss.

Ihre Branche

BrancheTypische UnterlagenWas anders ist
ArztpraxisPatientenakten, Röntgenunterlagen, PraxisaufgabeGesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO), ärztliche Schweigepflicht
SteuerberaterHandakten, Mandantenunterlagen, KanzleiauflösungBerufsgeheimnis, Handaktenfrist nach StBerG
RechtsanwaltHandakten, Mandatsunterlagen, KanzleiabwicklungBerufsgeheimnis, Handaktenfrist nach BRAO
PersonalabteilungBewerbungen, Personalakten, LohnunterlagenLöschfristen nach DSGVO neben steuerlichen Fristen
Bank und VersicherungBuchungsbelege, Kundenunterlagen, Datenträger10 Jahre statt 8 für Buchungsbelege, Geldwäscherecht
Schule und VerwaltungSchülerakten, Personalakten, VerwaltungsvorgängeLandesrecht, Anbietungspflicht an das Archiv

Ihre Branche fehlt?

Die vollständige Fristentabelle gilt für alle Unternehmen und lässt sich nach Dokumentart filtern. Für die Vernichtung selbst ist die Branche zweitrangig: Entscheidend sind Menge, Material und die passende Sicherheitsstufe.