Die allgemeinen Aufbewahrungsfristen aus Handels- und Steuerrecht gelten für jedes Unternehmen. Viele Branchen haben aber eigene Regeln obendrauf: längere oder kürzere Fristen, eine Schweigepflicht, die auch bei der Vernichtung gilt, oder Unterlagen, die vor der Vernichtung einem Archiv angeboten werden müssen. Allgemeine Ratgeber gehen darauf kaum ein.
Jede Branchenseite zeigt deshalb nur die Fristen, die für diese Branche gelten, erklärt die Besonderheiten mit Rechtsgrundlage und sagt, was ein Vernichtungsdienstleister in diesem Umfeld zusätzlich erfüllen muss.
Ihre Branche
| Branche | Typische Unterlagen | Was anders ist |
|---|---|---|
| Patientenakten, Röntgenunterlagen, Praxisaufgabe | Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO), ärztliche Schweigepflicht | |
| Handakten, Mandantenunterlagen, Kanzleiauflösung | Berufsgeheimnis, Handaktenfrist nach StBerG | |
| Handakten, Mandatsunterlagen, Kanzleiabwicklung | Berufsgeheimnis, Handaktenfrist nach BRAO | |
| Bewerbungen, Personalakten, Lohnunterlagen | Löschfristen nach DSGVO neben steuerlichen Fristen | |
| Buchungsbelege, Kundenunterlagen, Datenträger | 10 Jahre statt 8 für Buchungsbelege, Geldwäscherecht | |
| Schülerakten, Personalakten, Verwaltungsvorgänge | Landesrecht, Anbietungspflicht an das Archiv |
Ihre Branche fehlt?
Die vollständige Fristentabelle gilt für alle Unternehmen und lässt sich nach Dokumentart filtern. Für die Vernichtung selbst ist die Branche zweitrangig: Entscheidend sind Menge, Material und die passende Sicherheitsstufe.