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Aktenvernichter für CDs und Kreditkarten: welche Stufe der CD-Schlitz wirklich erreicht

Der CD-Schlitz eines Papier-Aktenvernichters erreicht für CDs fast immer eine niedrigere Stufe als für Papier. Ein Schneidwerk mit Partikeln von 4 × 40 mm ist für Papier als P-4 eingestuft, für CDs nur als O-3 (Herstellerübersicht zur DIN 66399, Stand 04/2013). Für personenbezogene Daten wird meist Stufe 4 der jeweiligen Materialklasse empfohlen, bei CDs also O-4. Bei Kredit- und EC-Karten deckt die angegebene T-Stufe nur den Magnetstreifen ab, nicht den Chip. USB-Sticks und Festplatten gehören überhaupt nicht in einen Aktenvernichter.

Welche Materialklassen gelten für CDs und Karten?

Materialklassen O für optische Datenträger und T für Magnetkarten neben den übrigen Klassen

Die Norm ordnet jeden Datenträger einer Materialklasse zu. Die Stufen heißen gleich (1 bis 7), die zulässige Partikelgröße unterscheidet sich aber je Klasse. Die DIN 66399 wird heute als ISO/IEC 21964 fortgeführt, mit derselben Systematik. Grundlagen zu Schutzklassen und Stufen erklärt die Seite zur DIN 66399.

StufeO: CD, DVD, Blu-rayT: Magnetstreifen, Disketten, Bänder
1höchstens 2.000 mm²funktionsuntüchtig (zerknittert, zerschnitten)
2höchstens 800 mm²höchstens 2.000 mm²
3höchstens 160 mm²höchstens 320 mm²
4höchstens 30 mm²höchstens 160 mm²
5höchstens 10 mm²höchstens 30 mm²
6höchstens 0,5 mm²höchstens 10 mm²
7höchstens 0,2 mm²höchstens 2,5 mm²

Werte nach der Übersicht von geschreddert.com, abgerufen am 18.09.2026. Auffällig: Bei optischen Datenträgern sind die Grenzen ab Stufe 4 deutlich strenger als bei Papier, weil auf einer CD viel mehr Information pro Fläche steht.

Warum erreicht der CD-Schlitz selten die passende Stufe?

Weil das Schneidwerk für Papier ausgelegt ist. Dieselben Partikel, die auf Papier für P-4 genügen, liegen auf einer CD eine Stufe tiefer. Ein Hersteller stuft seine Schneidwerke in einer Übersicht so ein (Stand 04/2013):

SchnittgrößePapierCD (O)Karte (T)
Streifen 4 mmP-2O-2T-3
Partikel 4 × 40 mmP-4O-3T-4
Partikel 2 × 15 mmP-5O-4T-5
Partikel 0,8 × 12 mmP-6nicht eingestuftnicht eingestuft

Die T-Angaben gelten laut Fußnote nur für ID-Karten. Die Einstufung ist rechnerisch nachvollziehbar: 4 × 40 mm ergibt 160 mm², die Grenze für O-3 und T-4. 2 × 15 mm ergibt 30 mm², die Grenze für O-4 und T-5.

Daraus folgen drei Regeln fürs Datenblatt:

  • Nur eine ausgewiesene O-Stufe zählt. Steht im Datenblatt „CD-Schlitz“, aber keine O-Stufe, ist das Gerät für CDs nicht eingestuft.
  • Für CDs mit personenbezogenen Daten brauchen Sie O-4. Das erreicht nach der Tabelle erst ein Schneidwerk, das für Papier P-5 schafft.
  • Separate CD-Schneidwerke prüfen. Manche Geräte führen CDs durch ein eigenes Schneidwerk. Dann gilt dessen O-Stufe, nicht die Papierstufe.

Was ist bei Kredit- und EC-Karten anders?

Eine Bankkarte trägt heute meist zwei Datenträger: den Magnetstreifen (Klasse T) und den Chip. Chipkarten gehören zur Klasse E, den elektronischen Datenträgern, zusammen mit USB-Sticks und Speicherkarten (Herstellerübersicht, Materialklassen). Die T-Stufe im Datenblatt sagt deshalb nichts darüber, ob der Chip ausreichend zerstört wird.

Die Sparkasse empfiehlt, Chip, Magnetstreifen und die aufgedruckten Daten (Name, IBAN, Kartennummer, Sicherheitscode) zu zerstören, entweder mit einem geeigneten Aktenvernichter oder von Hand (sparkasse.de, abgerufen am 18.09.2026). Für einzelne private Karten genügt das. Wer im Unternehmen regelmäßig Karten ausmustert, etwa Mitarbeiterausweise oder Kundenkarten mit Chip, sollte sie wie elektronische Datenträger behandeln.

Warum braucht das Schnittgut getrennte Auffangbehälter?

Viele Geräte mit CD-Schlitz leiten Kunststoff in einen eigenen Behälter. Darauf sollten Sie achten, aus drei Gründen:

  • Unterschiedliche Entsorgungswege. Papierpartikel gehen ins Altpapier. Chipkarten gelten laut Sparkasse als Elektroschrott und gehören zur Sammelstelle für Elektrogeräte.
  • Sauberes Altpapier. CD-Kunststoff und Kartenreste gehören nicht in die Papiertonne.
  • Trennung nach Stufen. Fallen Daten unterschiedlicher Stufen an, empfiehlt die DIN 66399 die Trennung; geht das nicht, gilt die höhere Stufe für alles (Herstellerübersicht, wiedergegebene Normhinweise).

Warum gehören USB-Sticks und Festplatten nicht in einen Aktenvernichter?

Weil ein Papiergerät für diese Materialklassen nicht eingestuft ist. USB-Sticks, Speicherkarten und SSDs gehören zur Klasse E, magnetische Festplatten zur Klasse H. Für E-4 sind Partikel von höchstens 30 mm² gefordert, und ob ein Speicherchip im Papierschneidwerk in Partikel dieser Größe zerfällt, weist kein Papier-Datenblatt aus. Eine Festplatte enthält Metallgehäuse und Scheiben, für die ein Schneidwerk für Papier nicht gebaut ist.

Nennt das Datenblatt keine E- oder H-Stufe, ist die Frage beantwortet. Solche Datenträger übergeben Sie einem Fachbetrieb für Datenträgervernichtung, der die erreichte Stufe je Materialklasse getrennt nachweist.

Wann ist ein Dienstleister die bessere Lösung?

Wenn neben CDs und Karten regelmäßig Papier anfällt, lohnt der Blick auf die Gesamtmenge: Ab etwa 20 Kilogramm Papier pro Woche ist ein Sicherheitsbehälter mit Abholung günstiger als ein Bürogerät, und manche Betriebe nehmen Datenträger im selben Termin mit. Welche Faktoren den Preis bestimmen, zeigt die Seite zu den Kosten der Aktenvernichtung.

Häufige Fragen

Kann ich CDs mit meinem Aktenvernichter vernichten?

Nur, wenn das Datenblatt eine O-Stufe ausweist. Die Papierstufe gilt nicht für CDs. Ein Schneidwerk, das Papier nach P-4 zerkleinert, erreicht bei CDs typischerweise O-3. Für CDs mit personenbezogenen Daten wird O-4 empfohlen.

Reicht es, eine CD zu zerbrechen oder zu zerkratzen?

Für Daten ohne Schutzbedarf mag das genügen, für alles andere nicht. Schon Stufe O-1 verlangt Partikel von höchstens 2.000 mm². Eine in wenige Stücke gebrochene CD hinterlässt große lesbare Flächen.

Deckt die T-Stufe meines Geräts auch den Chip einer Bankkarte ab?

Nein. Die T-Stufe bezieht sich auf magnetische Datenträger, also den Magnetstreifen. Chips gehören zur Materialklasse E. Zerstören Sie den Chip gezielt, wie es die Sparkasse empfiehlt.

Wohin mit den Resten von CDs und Karten?

Nicht ins Altpapier. Chipkarten gelten laut Sparkasse als Elektroschrott und gehören zur Sammelstelle für Elektrogeräte. Für CD-Reste fragen Sie bei Ihrem kommunalen Entsorger nach.

Quellen

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in der jeweils geltenden Fassung.